Als erstes gratulieren wir Ihnen zur Schwangerschaft! Eine spannende Zeit für jede Frau. Die reguläre Schwangerschaft dauert 40 Wochen. Der Körper wird sich während dieser Zeit verändern, schon vor dem positivem Schwangerschaftstest. Erste Symptome können sein:

  • Müdigkeit
  • Geschmacksveränderungen
  • Brustspannen
  • Übelkeit mit oder ohne Erbrechen

Tips für Sport und Ernährung, siehe separates Schreiben: Erste Informationen für Schwangere.

 

Erste Schwangerschaftskontrolle

Die erste Kontrolle erfolgt meistens zwischen 6. - 8. SSW.  Bei diesem Termin werden erste Informationen zur Schwangerschaft erklärt. Es wird ein vaginaler Abstrich durchgeführt, um eine Infektion auszuschliessen. Und natürlich wird ein Ultraschall durchgeführt, um die Schwangerschaft zu bestätigen.

 

12. - 14. SSW

Ersttrimester Screening

Bei diesem Termin erfolgen nebst den üblichen Untersuchungen (Blutdruck, Urin, Gewicht), eine Blutentnahme und ein Ultraschall. Die Blutentnahme untersucht Blutgruppe, Schilddrüse, Eisen und Vitaminwerte, Infektionsparameter, und je nach Wunsch den Ersttrimester Test (ETT). Details zu diesem Test finden Sie im separatem Informationsschreiben. Bei einem erhöhten Risiko für Schwangerschaftsdiabetes wird der Blutzucker kontrolliert. Im Ultraschall wird nebst Wachstum- und erstem Organscreening die Nackentransparenz gemessen, welches je nach Wunsch für den ETT verwendet werden kann.

 

16.- 18. SSW

Eine kurze Kontrolle bezüglich Wohlergehen der werdenden Mutter. Oft eine Zeit Fragen zu klären über den weiteren Schwangerschaftsverlauf, z.B. Anpassung Sport, Ferien und Anpassung der Arbeitsbelastung. Erste Kindesbewegungen können meistens ab 18. SSW bemerkt werden. Es ist jedoch nicht besorgniserregend, falls Bewegungen erst ab der 20. SSW spürbar sind.

Bei dieser Kontrolle muss keine Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden. Falls ein Ultraschall gewünscht wird, ist dies möglich. Ich muss Sie jedoch auf mögliche Selbstbeteiligung der Kosten verweisen. Siehe dazu Notiz zu Ultraschalluntersuchungen am Ende dieser Zusammenfassung.

 

20. – 22. SSW

Zweittrimester Screening

Die Hälfte der Schwangerschaft ist schon geschafft. Bei diesem Termin werden organisatorische Themen angesprochen: Geburtsort, Hebamme Betreuung nach Geburt, Krankenkasse Vorbereitungen, Kinderarzt, Kita, etc.

Der grosse Ultraschall mit Organscreening wird durchgeführt, bei dem Ihr Baby von Kopf bis Fuss mittels Ultraschall gecheckt wird. Auch Plazenta, Fruchtwasser und Nabelschnur werden überprüft.

Wir geben Ihnen ein Flyer mit bezüglich Schwangerschaftsdiabetes, eine häufige Komplikation, welche bei der folgenden Untersuchung in der 26. SSW überprüft wird.

 

26. SSW

Zucker-Test

« Zucker-test », der oGTT (oraler Glukose Toleranz Test). Es ist Zeit zu prüfen, ob ihr Körper Mühe hat mit dem Zuckerstoffwechsel, medizinisch ausgedruckt: Schwangerschaftsdiabetes. Für diesen Termin müssen Sie nüchtern erscheinen. Falls Ihr Nüchternblutzuckerwert über 4.3 mmol/l liegt, müssen Sie eine spezielle Zuckerlösung trinken. Der Blutzuckerwert wird wieder nach 1 und 2 Stunden überprüft. Falls ein Schwangerschaftsdiabetes entdeckt wird, helfen wir Ihnen beim weiteren Vorgehen.

Pertussis Impfung

Um Ihr Neugeborenes nach der Geburt zu schützen, wird empfohlen dass Sie sich eine Keuchhusten (Pertussis) Impfung verabreichen lassen. Ihr Körper wird Antikörper bilden, welche mit ihrem noch ungeborenen Kind geteilt werden, so dass Ihr Kind nach der Geburt geschützt ist.

 

30.- 35. SSW

Regelmässige Kontrollen bezüglich Blutdruck, Urin, und Wachstum ihres Kindes.

Nützen Sie diese Wochen, um sich auf die Geburt vorzubereiten. Schreiben Sie Fragen, Sorgen und Ängste auf. Besprechen Sie diese Themen mit Ihrem Partner. Falls gewünscht, können Sie einen Termin vereinbaren für ein «Geburtsvorbereitungs Gespräch». Diese Themen können auch mit der zukünftigen Hebamme besprochen werden.

  1. SSW: Information PDA (Periduralanästhesie)

Erklärung der möglichen Schmerztherapien unter der Geburt, inklusiv die PDA.

 

36. – 40. SSW

Weiterhin regelmässige Kontrollen bezüglich Wachstum des Kindes und vor allem Plazentafunktion, d.h. Versorgung des Kindes über den Mutterkuchen.  Dafür werden bei jeder Kontrolle nach Aktivität des Kindes gefragt, das Fruchtwasser wird kontrolliert und eine Herztonkurve (Cardiotokogram - CTG) wird geschrieben.

  1. SSW Streptokokken B Abstrich

Abstrich vaginal/anal zur Überprüfung, ob Sie Trägerin des Bakteriums Streptokokken B sind. Dieses Bakterium verursacht keine Symptome bei der schwangeren Frau, kann aber bei Übertragung auf das Neugeborene unter der Geburt, zu schweren Infektionen des Neugeborenen führen. Bei positivem Abstrichresultat erhalten Sie während der Geburt eine antibiotische Prophylaxe mittels Infusion.

 

40. SSW (Estimated Date, Errechneter Termin)

Der erwartete Termin haben Sie erreicht! Falls die Geburt nicht begonnen hat, besteht kein Grund für Sorge, da nur 5% aller Kinder am errechneten Termin ihren ersten Atemzug haben. Unter engmaschiger Kontrolle dürfen Sie übertragen, d. h. es sollten ab gerechnetem Termin alle 3 Tage Kontrollen stattfinden.

Nach 7 Tagen Übertragung wird ihnen eine Einleitung angeboten, und ab 10 Tagen empfohlen.

Anzahl Ultraschalluntersuchungen

Die Krankenkasse übernimmt Kosten für folgende Ultraschalluntersuchungen bei einer normaler Schwangerschaft:

  • Erste Untersuchung zwischen 6. und 9. SSW
  • Ersttrimester Screening
  • Zweittrimester Screening
  • Bei Komplikationen/Risikosituationen in der Schwangerschaft vom Arzt diagnostiziert, werden Kosten weiterer Ultraschalluntersuchungen übernommen

Ich nehme mir gerne Zeit, bei jedem Termin auf Wunsch eine Ultraschalluntersuchung durchzuführen. Weise jedoch darauf hin, dass eventuell eine Selbstbeteiligung der Kosten anfallen wird.

Ersttrimester Test (ETT) 

Dieser Test muss zwischen der 11 0/7 und 13 6/7 Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Sie werden bei der Routine Ersttrimester Screening Untersuchung gefragt, ob sie diesen Test zusätzlich wünschen. Mittels dieses Tests können Sie erfahren, ob Sie einen erhöhten oder kein erhöhtes Risiko haben, dass Ihr Kind eine Trisomie Veränderung hat. Falls Sie kein Interesse haben, oder die Information nicht wünschen, ob Ihr Kind Trisomie 21 haben könnte, ist dieser Test in keinem Fall obligatorisch.

Es werden 3 Arten von Informationen gebraucht für den ETT: Persönliche Angaben der Mutter, Blutwerte, und ein Wert der Ultraschalluntersuchung (Breite der Nackenfalte). Diese Angaben werden nach Ihrem Termin an einem speziellen Labor gesendet, wo das Risiko ausgerechnet wird. Die Kosten dieses Testes werden von der Krankenkasse übernommen.

Das Resultat dieser Untersuchung erhalten wir spätestens nach einer Woche. Wir vereinbaren deshalb einen Besprechungstermin eine Woche nach Testabnahme, um das Resultat persönlich mit Ihnen zu besprechen.

Es ist wichtig zu wissen, dass ein nicht erhöhtes Risiko bei diesem Test, keine garantiert bietet, dass ihr Kind gesund ist. Bei erhöhtem Risiko ist es auch nicht eine sichere Bestätigung, dass ihr Kind Trisomie 21 hat. Der Test bietet nur eine Risikoeinschätzung.

Wie geht es weiter nach Erhalt des Resultates?

  • Bei nicht erhöhtem Risiko werden keine weiteren Abklärungen empfohlen oder von der Krankenkasse bezahlt. Der NIPT kann jedoch auf eigene Kosten bestellt werden.
  • Bei hohem Risiko für eine Trisomie Erkrankung: in diesem Fall zahlt die Krankenkasse den NIPT, siehe nächster Abschnitt

Nicht invasiver pränataler Test (NIPT) 

Dieser Test ist ein Gen-Test, und ergibt ein Resultat mit 99.9 % Sicherheit, ob ihr noch ungeborenes Kind eine Trisomie Veränderung trägt oder nicht.

Wie wird es durchgeführt? Es ist eine Blutentnahme bei der Mutter, das heisst es ist ein nicht invasiver Test. Im Blut der Mutter zirkuliert bereits Genmaterial des Kindes, und kann analysiert werden.  Das Resultat dieser genetischen Untersuchung erhalten wir spätestens 1 Woche nach der Blutentnahme, weshalb Sie nach einer Woche einen Besprechungstermin bei uns in der Praxis erhalten.

Früher wurden bei hohem Risiko ein Fruchtwasserpunktion durchgeführt, eben ein invasiver Test, mit erhöhtem Abort Risiko. Um diesen Abortrisiko zu vermeiden, und trotzdem eine genaue Information zu erhalten, wurde dieser Gen-Test eingeführt, ein «nicht-invasiver» Test.  Bei erhöhtem Risiko im ETT, werden die Kosten des NIPT von der Krankenkasse übernommen.

Nebst Informationen über Trisomie Veränderungen, können auch andere häufige genetische Erkrankungen analysiert werden, und auch das Geschlecht kann bestimmt werden.

Bei unauffälligem Ergebnis, d.h. wenn keine genetische Erkrankung erkannt wird, ist es auch dieser Test keine Garantie, dass ihr Kind gesund ist.

Wann ist es Zeit im Spital einzutreten? Diese Frage ist oft schwierig selbst zu entscheiden, besonders wenn es die erste Geburt ist. Die Zeichen vom Geburtsbeginn können unterschiedlich sein. Wenn Sie folgende Geburtsanzeichen bemerken oder unsicher sind, rufen Sie ihr Gebärsaal an. Die Hebammen können Ihnen mit dieser Entscheidung helfen, und sind sogleich informiert, dass Ihre Geburt eventuell beginnen wird.

Mögliche Geburtsanzeichen sind: Wehen, Fruchtwasserabgang, Blasensprung, Schmerzen, oder Blutungen.

 

Checkliste für Spital

Packen Sie Ihre Spitaltasche im Voraus!

Empfehlungen:

  • Dokumente:
    • Krankenkasse Karte
    • Familienbuch
    • Mutterpass
    • Blutgruppenkarte
  • Maxicosi für Neugeborenes
  • Bequeme Kleidung für 3 Tage
  • Binden
  • Eigene Medikamente falls notwendig und nach Rücksprache mit Praxis und Pflegepersonal
  • Eigene Bücher, iPad oder Musik

 

Häufige Fragen:

  • Kleidung für Neugeborene: Babykleider werden üblicherweise vom Spital zur Verfügung gestellt
  • Kann der Vater im Spital übernachten: Jedes Spital offeriert Familienzimmer. Gewisse Spitäler haben jedoch begrenzte Kapazitäten.
  • Wie lange bleiben Mutter und Kind im Spital: Eine individuelle Entscheidung eines jeden Paares und des zuständigen Arztes. In der Regel 1-3 Tage nach einer Spontangeburt, und 3-5 Tage nach einem Kaiserschnitt.

Was passiert nach der Geburt

Endlich können Sie ihr neues Wunder der Natur nach Hause nehmen, und ihr eigener Rhythmus als grössere Familie üben. Jeder Tag und jede Woche zeigt ihr Neugeborenes mehr von eigenem Charakter und Sie haben jetzt Zeit gemeinsam zu lernen: was braucht das neue Familienmitglied, was brauchen Mutter und Vater in Ihr neuen Rollen als Eltern.

An was müssen Sie zuhause denken:

  • Trinken Sie viel Flüssigkeiten, mindestens 2.5 L
  • Bewegen Sie sich täglich, Sport ist erlaubt im Wochenbett
    • Ihr Köper muss den ganzen Kreislauf umstellen, viel Wasser wird ausgeschieden, die Hormone verändern sich. Täglich Bewegung in der frischen Luft unterstützt Ihren Körper in dieser Umstellungsphase
  • Vermeiden Sie weiterhin Alkohol, während Sie stillen
  • Vermeiden Sie das Rauchen im Aufenthaltsraum des Kindes
  • Funktioniert das regelmässige Stillen?
    • Falls Sie oft Schmerzen oder Verhärtungen haben, melden Sie sich bei uns oder bei ihrer Hebamme
  • Haben Sie nach der Geburt täglich Lochialfluss (vaginale Blutungen)?
    • Diese Blutungen sollten 2-4 Wochen nach der Geburt noch vorhanden sein, in abnehmender Menge
    • Falls Sie in den ersten Wochen nach der Geburt keine Blutungen haben, melden Sie sich bei uns
  • Falls Sie eine Damm-/Vaginalwunde haben, diese täglich mindestens 2x mit Wasser spülen, vor allem nach jedem Stuhlgang, zur Vermeidung von Infektionen
  • Falls möglich nur Duschen und kein Baden, bis zur postpartalen Kontrolle
  • Kein Geschlechtsverkehr bis zur postpartalen Kontrolle
  • Haben Sie Fieber?
    • Dies kann ein Hinweis sein, für eine Brust- oder Gebärmutterentzündung. Melden Sie sich noch am gleichen Tag bei uns

Obwohl diese Zeit voll Freude erlebt wird, ist sie für jedes neue Elternpaar eine Herausforderung. Ihr Schlaf wird unterbrochen, ihr Tagesrhythmus muss angepasst werden, und Ihr Alltag ist nicht wie üblich planbar. Wenn noch zusätzliche Faktoren diese Zeit erschweren, z.B. Stillprobleme, Bauchkrämpfe und lange Schreiphasen ihres Kindes, können sogar negative Stimmungen erlebt werden, bis hin zur Erschöpfungsdepression. Es ist wichtig zu wissen, dass auch diese Emotionen ein ganz normaler Teil des Elternseins sind. Melden Sie sich bei uns, falls diese Situation vorkommen sollte.

 

Ihr letzte Kontrolle nach der Geburt: die postpartale Kontrolle

 Diese Kontrolle sollte spätestens 6 Wochen nach der Entbindung stattfinden, da dann die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Melden Sie sich am besten, in der ersten Wochen nach der Geburt um diesen Termin zu vereinbaren.

Bei diesem Termin wird kontrolliert:

  • Mittels einer Blutentnahme: Blutstatus, Eisen, Vitamine, und je nach Problemen in der Schwangerschaft – Schilddrüse, Blutzucker, etc.
  • Blutdruck
  • Haben Sie einen neuen Rhythmus mit Kind, Schlaf, Stillen/Schoppen gefunden?
  • Ist noch Lochialfluss vorhanden
  • Falls Sie eine Geburtsverletztung hatten, ist es verheilt
  • Mittels Ultraschall wird die Gebärmutter kontrolliert
  • Bei Brustproblemen, erfolgt eine Kontrolle

Zum Schluss wird auch das weitere Vorgehen besprochen, z. B. die Einnahme von Medikamenten, Verhütung, und weitere Familienplanung.

Wir wünschen Ihnen mit Ihrem neuen Familienmitglied viel Freude. Melden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten.

Wie viele unsere Berufskolleginnen und -kollegen, empfehlen auch wir eine jährliche oder zweijährliche “Routine-Untersuchung” zum Erhalt der Gesundheit und zur Abklärung von verschiedenen Risiken. Bitte beachten Sie, dass die Krankenkasse die Kosten für solche Vorsorgeuntersuchungen nur alle 3 Jahre aus der Grundversicherung übernimmt. Wir versuchen die Rechnung immer an Ihre Krankenkasse zu stellen. Sollten wir aber eine Rückweisung von Ihrem Versicherer erhalten, müssen wir die Rechnung als Selbstzahler-Leistung nach Hause senden.
Wenn Sie zusatzversichert sind, werden auch bei jährliche Kontrollen in der Regel 80% bis 100% der Kosten von der Krankenkasse übernommen. Einige Versicherer verrechnen die gynäkologische Voruntersuchung nicht mit der Jahresfranchise.
Eine Vorsorgeuntersuchung beinhaltet folgende Leistungen: Messung des Blutdrucks, Blutanalyse (nur nach Ermessen der behandelnden Ärztin), Krebsabstrich des Gebärmutterhalses, Abtasten der Brust. Von der Untersuchung des Urins wird bei Beschwerdefreiheit abgesehen. Eine Ultraschalluntersuchung wird nicht von der Krankenkasse übernommen, ausser bei Beschwerden oder auffällige Untersuchungen.